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Immobilienkredit

Rechte und Schutz für Immobilienkäufer in Europa

Widerrufsrecht, geregeltes Kreditangebot, ESIS-Schutz: Welche gesetzlichen Garantien gelten für Immobilienkreditnehmer in Europa?

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Marie-Claire Dupont

DPO Alpen Kredit Group

20 février 20265 Min. Lesezeit

In Europa profitieren Immobilienkreditnehmer von einem soliden Rechtsrahmen, der auf der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (MCD 2014/17/EU) basiert und in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.

Das einheitliche europäische Merkblatt (ESIS)

Vor jedem Kreditangebot muss Ihnen der Kreditgeber ein Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS) aushändigen. Dieses standardisierte Dokument ermöglicht es Ihnen, Angebote unabhängig von Institut oder Land auf einheitlicher Grundlage zu vergleichen.

Die vorgeschriebene Bedenkzeit

In Frankreich und Belgien: 10 Tage verpflichtende Bedenkzeit, bevor ein Kreditangebot angenommen werden kann. In Deutschland: 14 Tage Widerrufsrecht nach Unterzeichnung.

Der Schutz vor missbräuchlichen variablen Zinssätzen

Die MCD schreibt vor, dass Kredite mit variablem Zinssatz mit klaren Informationen über mögliche Zinsszenarien versehen sein müssen und dass Kreditnehmer die Möglichkeit haben, ihren Zinssatz jederzeit festzuschreiben (gegen Entschädigung).

Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung

Sie können Ihren Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist durch die Richtlinie gedeckelt (1-3 % je nach Land). In Frankreich hat das Loi-Lemoine-Gesetz von 2022 diesen Schutz weiter gestärkt.

Unsere rechtliche Begleitung

Alpen Kredit Group informiert Sie systematisch über Ihre Rechte bei jedem Schritt des Prozesses. Unsere Berater sind mit den Vorschriften jedes Landes vertraut, in dem wir tätig sind.

Tags:protectionacheteurimmobilierEuropedroit

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